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Arzttarif in der PKV: Was ist das?

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Private Krankenkasse mit dem Ärztetarif – sparen ist sogar bei der PKV möglich!

Private Krankenversicherungen können sehr teuer sein, weshalb viele im ersten Moment zurückschrecken wenn sie darüber nachdenken in eine private Krankenkasse zu wechseln. Doch für Mediziner bieten einige Krankenkassen spezielle Konditionen an, sodass nicht nur der Versicherungsnehmer selbst, sondern auch Familienmitglieder profitieren können. Hier greifen die sogenannten “Arzttarife”, die für vergünstigte Beiträge die gleichen oder sogar speziell angepasste Leistungen bieten. Gleichwohl man sich vorab genau informieren sollte, da nicht jede Krankenkasse diese Sondertarife anbietet.

Doch weshalb gibt es für Mediziner einen sogenannten “Ärztetarif”? Diese vergünstigten Beiträge entstehen durch die Annahme der Krankenkassen, dass Ärzte sich sowie Familienmitglieder häufig “selbst” versorgen und zudem gesundheitsbewusster leben. Hierdurch wird gemutmaßt und teils sogar durch Statistiken belegt, dass die private Krankenkasse weniger häufig durch Kosten belastet wird. Diese Kosteneinsparung geben die Kassen teils mit Vergünstigungen von bis zu 100 Euro monatlich an die Kunden weiter.

Jedoch ist auch hier ist Vorsicht geboten! Teils kann es sogar sein, dass der Ärztetarif bei manchen Krankenkassen nicht die verlockende Einsparungsmöglichkeit bietet und teurer ist als eine normale private Krankenversicherung oder gar gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei ist also eines geboten: Augen auf bei der Versicherungswahl! Und zur Not lieber einmal zu viel den persönlichen Versicherungsmakler gefragt. Falls Sie mehr über die Möglichkeiten eines Ärztetarifes mit oder ohne Inkludierung von Familienangehörigen erfahren möchten, klicken Sie gerne hier.

Mitversicherung von Angehörigen im Ärztetarif

Als privat krankenversicherter Mediziner hat man einen entscheidenden Vorteil: Familienangehörige in Form von Ehegatten/-in oder Kinder können zu den gleichen Konditionen mitversichert werden. Diese Vergünstigung wird durch den sogenannten “Ärztetarif” möglich. Vereinzelt bieten Versicherungen ebenfalls die Möglichkeit an, nicht verheiratete Lebenspartner des gleichen Hausstandes mitzuversichern.

Falls eigene Kinder mit Hilfe des vergünstigten Ärztetarifes mitversichert werden sollten, können diese in der Regel bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres problemlos inkludiert werden. Hinzu kommt, dass dies sich regelrecht lohnen kann! Häufig treten die Kinder von Medizinerfamilien in die Fußstapfen der Eltern und beginnen ebenfalls ein Humanmedizinstudium. In diesem Falle kann es dann beispielsweise von Vorteil sein, wenn die Versicherung des jeweiligen medizinischen Elternteiles einen Studententarif anbietet. Mit Hilfe dieses Studententarifes können die Kinder während ihres Humanmedizinstudiums bis über das 25te Lebensjahr hinaus privat versichert werden und sogar noch darüber hinaus profitieren, denn in diesem Falle unterliegen sie keiner Alterungsrückstellung. Denn durch die Altersrückstellung soll vermieden werden, dass die Beitragskosten im Alter hochschießen. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass die Krankenversicherung ein Polster in jungen Jahren anspart, sodass dieses im Alter schrittweise aufgelöst werden kann. Hierdurch können erheblich die Kosten der Krankenversicherung im späteren Lebens- beziehungsweise Rentenverlauf gesenkt werden, da das Eintrittsalter relativ gering ausfällt und somit der Gesundheitszustand nicht stärker angegriffen ist.

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