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Tipps rund um die private Krankenversicherung

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In der privaten Krankenversicherung sind Beamte und Selbstständige sowie Angestellte, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, krankenversichert. Der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung bietet den Kunden bedeutend mehr Leistungen, als es der Katalog der gesetzlichen Krankenkassen zulässt. Gesetzlich Versicherte merken dies, wenn sie einen Termin bei einem Facharzt brauchen. Sie warten länger als der Privatpatient, der seinen Anruf später tätigte.

Der Eintritt in die PKV

Für junge, gesunde Menschen lohnt sich der Eintritt in die PKV, der privaten Krankenversicherung. Sie bezahlen aufgrund ihres Alters niedrigere Beiträge. Diese liegen teilweise unter denen der gesetzlichen Krankenkassen. Die PKV kalkuliert ihre Beiträge nach Alter, Gesundheit und Tarif. In den Beiträgen sind die Altersrückstellungen enthalten. Diese sollen für günstige Beiträge sorgen, wenn der Versicherte beispielsweise in den Ruhestand geht.

Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung

Ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft ist nach § 204 VVG für jeden Versicherten möglich. Seine Altersrückstellungen nimmt er in seinen neuen Tarif vollständig mit. Anders sieht die Sache aus, wenn der Versicherte in eine andere Gesellschaft wechselt. Dann erhält er lediglich die Altersrückstellungen, die er im Basistarif angesammelt hätte. Der Basistarif ist der Tarif, der die wenigsten Leistungen im Katalog aufweist und sich dabei an denen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Er ist auch der Tarif, in dem alle versichert sind, welche die PKV aufgrund der letzten Gesundheitsreform seit dem 1. September 2009 aufnehmen muss.

Viele Tarife in der PKV erhielten keine neuen Mitglieder. Damit sind sie außerordentlich kostenintensiv mit entsprechend angepassten Beiträgen für die Versicherten. Will ein Versicherter einen solchen Tarif verlassen und in einen günstigeren Tarif wechseln, sieht dies keine Gesellschaft gerne. Versicherte, die sich mit ihrer Versicherung auseinandersetzen müssen, damit ein professioneller Tarifwechsel zustande kommt, wenden sich an Minerva KundenRechte.

Nach § 204 VVG ist jede Versicherungsgesellschaft verpflichtet, einen Tarifwechsel auf Wunsch des Versicherten vorzunehmen. Die meisten privat Krankenversicherten verlassen ihren bisherigen Tarif und wechseln in einen jüngeren, der beitragsstabiler und günstiger ist. Dies ist der Fall, wenn zu älteren Versicherten jüngere, gesunde und zahlungskräftige Neuversicherte hinzukommen. Damit ist ein Gleichgewicht bei Einnahmen und Ausgaben erreicht. Die Altersrückstellungen bleiben in vollem Umfang erhalten, sofern der Wechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft vonstattengeht. Damit jeder Versicherte zu seinem Recht kommt, gibt es die Webseite Minerva KundenRechte, ein Beratungsinstitut für PKV-Versicherte. Minerva bietet Lösungen an, mit denen der Versicherte jährlich einen lohnenden Betrag sparen kann.

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